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Vitos Klinikum Hochtaunus Standort Bad Homburg

  • Anzahl Betten: 110
  • Anzahl der Fachabteilungen: 5
  • Vollstationäre Fallzahl: 1.301
  • Teilstationäre Fallzahl: 75
  • Ambulante Fallzahl: 6.730
  • Fallzahl der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB): 98
  • Krankenhausträger: Vitos Hochtaunus gGmbH
  • Art des Trägers: öffentlich
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 85,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 97,82 %
Pflegefachpersonen nein 83,57 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 80,09 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 79,99 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 79,42 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 85,49 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 43
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 61
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 93,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 139,17 %
Pflegefachpersonen nein 82,9 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 92,78 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 79,49 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 100 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 91,49 %

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 90,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 109,35 %
Pflegefachpersonen nein 89,23 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 95,45 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 72,76 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 90,62 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 79,13 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 43
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 55
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 89
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 77,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 106,24 %
Pflegefachpersonen nein 69,14 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 95,31 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 51,91 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 114,05 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 65,43 %

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 94,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 116,27 %
Pflegefachpersonen ja 90,56 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 99,32 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 94,44 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 93,55 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 94,61 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 43
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 58
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 96,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 133,88 %
Pflegefachpersonen nein 86 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 103,06 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 78,71 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 147,09 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 66,15 %

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 94,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 110,87 %
Pflegefachpersonen ja 90,08 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 116,38 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 91,44 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 91 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 97,72 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 75
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 85
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 72
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 86,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 96,98 %
Pflegefachpersonen ja 93,51 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 93,12 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 51,74 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 163,24 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 94,85 %
Anzahl Gruppe
9 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
0 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
0 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Nein
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • Versorgung der Patientinnen und Patienten mit patientenindividuell abgepackten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke (z.B. Unit-Dose-System)
  • Unit Dose bei BtM, Bestellung via Webshop
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • klinisch-pharmakologisches Konsil im KIS für Pflege, Ärzte
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Prof. Dr. med. A. Klimke, außerplanmäßiger Prof. an der Medizinischen Fakultät der Heinrich Heine Universität Düsseldorf. Prof. Dr. Ursula Voss, Prof. am Psychologischen Institut an der Goethe Uni Frankfurt Main. Priv.-Doz. Dr. med. et phil Martina Ballmaier, habilitiert an der Charite Uni Berlin.

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

An unserer Vitos Schule für Gesundheitsberufe Hochtaunus bilden wir in drei Kursen regelmäßig Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen auch über den eigenen Bedarf hinaus aus.

Matthias Kloskalla

QM-Koordinator

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06123 -602-262
Mail: ed.uagniehr-sotiv@allaksolk.saihttam

Matthias Kloskalla

QM-Koordinator

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06123 -602-262
Mail: ed.uagniehr-sotiv@allaksolk.saihttam

Dr. Pamela Reißner

Fachapothekerin für Klinische Pharmazie, ABS-Expertin

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 0160 -6526950-
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@renssier.alemap

Ansprechpartner Empfang Zentrale

Empfang / Zentrale

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06172 -8523-0
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@ofni

B.A. Bernd Kuschel

Krankenpflegedirektor

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06175 -791-516
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@lehcsuk.dnreb

Servet Dag

Geschäftsführer

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06123 -602-221
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@gad.tevres

Servet Dag

Geschäftsführer

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06123 -602-221
Mail: ed.uagniehr-sotiv@gad.tevres

Prof. Dr. Ansgar Klimke

Ärztlicher Direktor

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06172 -852-3902
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@ekmilk.ragsna

Prof. Dr. Knut Schnell

Ärztlicher Direktor

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06172 -8523-927
Mail: ed.sunuathcoh-sotiv@llenhcs.tunk

Dr. Thorsten Bracher

Klinikdirektor Psychosomatik

Zeppelinstraße 38
61348 Bad Homburg

Tel.: 06123 -602-7930
Mail: ed.uagniehr-sotiv@rehcarb.netsroht

IK: 260610849

Standortnummer: 773794000