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Allgemeine Psychiatrie

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 538

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2) 303
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 113
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen (F33.3) 18
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) 14
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F31.4) 12
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 10
Schizoaffektive Störungen - Schizoaffektive Störung gegenwärtig depressiv (F25.1) 6
Depressive Episode - Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen (F32.3) 6
Andere Angststörungen - Panikstörung episodisch paroxysmale Angst (F41.0) 6
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Anpassungsstörungen (F43.2) 6
Behandlung Anzahl
(9-649.40) 2.422
(9-649.31) 1.871
(9-649.11) 1.650
(9-649.50) 1.370
(9-649.12) 1.364
(9-649.20) 1.185
(9-649.33) 1.113
(9-649.10) 919
(9-649.51) 740
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-607) 561

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
16 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
16 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
16 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“