Passend dazu:
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 4,00 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 4,00 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,80 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal in der stationären Versorgung | 3,20 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Fall je Anzahl | 0,00 | |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 3,20 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 3,20 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,64 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Personal in der stationären Versorgung | 2,56 | Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin. |
Fall je Anzahl | 0,00 | |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |