Ärzte und Ärztinnen

Personelle Ausstattung der Fachabteilung mit Ärztinnen und Ärzten. Mitarbeitende, die nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden können, werden übergreifend für das Krankenhaus erfasst.

Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 4,00 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 4,00 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,80 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal in der stationären Versorgung 3,20 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Fall je Anzahl 0,00
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,0
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 3,20 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 3,20 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,64 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Personal in der stationären Versorgung 2,56 Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
Fall je Anzahl 0,00
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,0