Schmerzmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz nach der Qualitätsvereinbarung Schmerztherapie der Kassenärztlichen Vereinigung
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzerkrankter Patienten nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie(QSV) nach §135 Abs.2 SGBV Ambulante Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzerkrankungen und Tumorschmerzen
Angebotene Leistung:
Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Ambulante Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzerkrankungen und Tumorschmerzen
Angebotene Leistung:
Privatambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar:
Angebotene Leistung: