Hephata-Klinik
Hephata-Klinik
  • Anzahl Betten: 93
  • Anzahl der Fachabteilungen: 3
  • Vollstationäre Fallzahl: 2.138
  • Teilstationäre Fallzahl: 132
  • Ambulante Fallzahl: 6.335
  • Krankenhausträger: Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V.
  • Art des Trägers: freigemeinnützig
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1

Ein Nachweis der Erfüllung wurde nicht geführt


Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 87,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 98,22 %
Pflegefachpersonen nein 76,66 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 121,33 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 75 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 81,23 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 72,79 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 32
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 34
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 61

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 81,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 94,03 %
Pflegefachpersonen nein 68,25 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 124,02 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 63,08 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 90,21 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 48,43 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 32
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 36
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 68

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 87,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 107,66 %
Pflegefachpersonen nein 68,06 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 120,68 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 71,69 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 103,06 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 51,86 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 32
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 36
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 76
Anzahl Gruppe
11 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
11 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
11 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Maßnahmen
    • Prävention
      • Hinweis zur Maßnahme

        Erfassung von verbalen oder körperlichen Übergriffen in einem Bogen - Weiterleitung an Klinikleitung, Auswertung durch die QMB

      • Hinweis zur Maßnahme

        zweijährige Anforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Mitarbeitenden

      • Hinweis zur Maßnahme

        Krav-Maga-Training für alle Mitarbeitenden zweimal/Monat

    • Intervention
      • Hinweis zur Maßnahme

        systematische Erfassung von sexuellen Übergriffen mit einer fest benannten Ansprechpartnerin (Seelsorge)

    • Aufarbeitung
      • Hinweis zur Maßnahme

        Bestellung eines Sicherheitsservices auf der geschützten Station bei Bedarf

  • Erfassung von verbalen oder körperlichen Übergriffen in einem Bogen - Weiterleitung an Klinikleitung, Auswertung durch die QMB
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Psychologen und Neuropsychologen

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

praktischer Ausbildungsbetrieb in Kooperation mit der Ergotherapieschule Fokus

Kommentar

praktischer Ausbildungsbetrieb für Krankenpflegehelfer in Kooperation mit der Hephata Akademie

Kommentar

Generalistikausbildung in Kooperation mit der Hephata Akademie

Christian Wagner

Patientensicherheitsbeauftragter

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2140
Mail: ed.atahpeh@rengaW.naitsirhC

Veronika Brening

Qualitäts- und Beschwerdemanagerin

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2074
Mail: ed.atahpeh@gninerb.akinorev

Veronika Brening

Qualitätsmanagerin

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2074
Mail: ed.atahpeh@gninerb.akinorev

Herr Edgar Michel

Sozialdienst

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2034
Mail: ed.atahpeh@lehciM.ragdE

Dipl. Pflegewirtin Sandra Such

Pflegedienstleitung

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2007
Mail: ed.atahpeh@kinilk.tairaterkes

Staatlich geprüfter Betriebswirt Götz Pfannkuche

Geschäftsbereichsleitung

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2004
Mail: ed.atahpeh@kinilk.tairaterkes

Staatlich geprüfter Betriebswirt Götz Pfannkuche

Geschäftsbereichsleitung

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2004
Mail: ed.atahpeh@kinilk.tairaterkes

Dr. Sven Fuest

Chefarzt Neurologie (bis 30.09.2025)

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 06691 -18-2152
Mail: ed.atahpeh@refeahcS.dirtsA

Magistar Yulia Blatska

Chefärztin Psychiatrie und Psychotherapie

Schimmelpfengstr. 6
34613 Schwalmstadt

Tel.: 2002 -18-2002
Mail: ed.atahpeh@eirtaihcysp.tairaterkestzrafehc

IK: 260620590

Standortnummer: 771789000