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AMEOS Klinikum Seepark Geestland

AMEOS Klinikum Seepark Geestland
AMEOS Klinikum Seepark Geestland
  • Anzahl Betten: 252
  • Anzahl der Fachabteilungen: 1
  • Vollstationäre Fallzahl: 1.577
  • Teilstationäre Fallzahl: 181
  • Ambulante Fallzahl: 10.967
  • Krankenhausträger: AMEOS Klinikum Geestland GmbH
  • Art des Trägers: privat
  • Akademisches Lehrkrankenhaus
      • FOM Hochschule Essen
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 82,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 92,07 %
Pflegefachpersonen nein 81,99 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 96,17 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 62,49 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 82,18 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 77,18 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 76
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 55
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 0
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 78,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 17,33 %
Pflegefachpersonen ja 112,68 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 80 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 71,37 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 93,22 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 60,16 %

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 72,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 77,1 %
Pflegefachpersonen nein 72,04 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 95,57 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 60,63 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 92,61 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 52,11 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 76
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 53
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 0
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 70,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 19,9 %
Pflegefachpersonen ja 97,15 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 74 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 73,48 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 78,13 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 41,83 %

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 79,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 90,9 %
Pflegefachpersonen nein 73,29 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 118,78 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 76,98 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 89,58 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 90,35 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 1
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 1
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 1
Psychosomatik
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 67,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 15,54 %
Pflegefachpersonen ja 98,23 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 37,84 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 83,39 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 93,44 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 44,37 %

Quartal Q4

Ein Nachweis der Erfüllung wurde nicht geführt

Anzahl Gruppe
28 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
1 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
1 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Leibniz Universität Hannover

Erläuterung

Das AMEOS Klinikum Seepark Geestland ist ein anerkanntes Lehrkrankenhaus für Pflege von der FOM Hochschule Essen

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kommentar

Herr Günther Czemper

Patientenfürsprecher

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -0176-61739192
Mail: ed.soema.krapregreub@rehcerpsreufnetneitap

Frau Christine Koop

Qualitätsmanagementbeauftragte Urologie

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -0471182-1856
Mail: ed.soema.krapregreub@wrev.ookc

Frau Anja Brodtmann

Qualitätsmanagementbeauftragte Orthopädie

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -04714805-3155
Mail: ed.soema.dnaltseeg@wrev.orba

Herr Sven Helliger

Qualitätsmanagementbeauftragter psychosoziale Medizin

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -04743893-2423
Mail: ed.soema.dnaltseeg@lfp.lehs

Herr Sven Helliger

Pflegedirektion/ QMB

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 04743 -893-2423
Mail: ed.soema@regilleH.nevS

Dr. Ullrich Frauer

Leiter Apotheke

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -03941-645112
Mail: ed.soema.tdatsreblah@opa.arfu

Herr Carsten Lauke

Schwerbehindertenbeauftragter

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0049 -04743893-2213
Mail: ed.soema.dnaltseeg@rb.ualc

Herr Sven Helliger

Pflegedirektor

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 04743 -893-2423
Mail: ed.soema.dnaltseeg@lfp.lehs

Frau Nadine Armonies

Krankenhausdirektorin

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0421 -14289-224
Mail: ed.soema.nemerb@wrev.ulsn

Frau Nadine Armonies

Krankenhausdirektorin

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0421 -4289-222
Mail: ed.soema@seinomrA.enidaN

Prof. Dr. Uwe Gonther

Ärztlicher Direktor

Langener Str. 66
27607 Geestland

Tel.: 0421 -4289-227
Mail: ed.soema.nemerb@ysp.nogu

IK: 260330258

Standortnummer: 772817000