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LWL-Klinik Lippstadt/Tagesklinik Psychiatrie Lippstadt

Am Nordbahnhof 15
59555 Lippstadt

Tel.: 02945-981-01
Fax: 02945-981-5009
Mail: gro.lwl@nietsraW-tdatsppiL-nekinilK-ofnI

  • Anzahl der Fachabteilungen: 1
  • Teilstationäre Fallzahl: 129
  • Krankenhausträger: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
3 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
1 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
1 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

Standard Medikamentenmanagement (2023), Standard Aufnahme (2021)

13.01.2023

Standard Medikamentenmanagement

13.01.2023

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • SOP im QM-Handbuch der Hausapotheke
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
  • Adherence-Training für bestimmte Patientengruppen
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

A. Schlubach-Stab Untern.Entw.: Lehrauftr. FHOsnabrück-Pflegewi./Pflegeman.:Qualitätsmessung auf Basisvon Pflegestandards; FHBielefeld-Gesundheits- undKrankenpflege(dual):Amb.psych. Versorgung

Erläuterung

Multiperspektivische und partizipative Versorgungsgestaltung von Digital-Health-Anwendungen bei leicht- bis mittelgradiger Depression (MuDi-VD) Implementation of the German Clinical Practice Guidelines on Prevention of Coercion and Violence – a multicentric RCT (PreVCo)

Erläuterung

Förderprogramm zur Qualifikation beruflich Pflegender für berufsqualifizierende Weiterbildungen/ Studium (Pflegeman., -wissenschaft,Fachexpertise).

Erläuterung

Dr. Ewald Rahn: Seminar an der kath. Hochschule Köln im Ma-Studiengang Suchtmedizin zu komplexen Persönlichkeitsstörung. Prof. Dr. Bottlender: Vorlesungen und Seminare an der Ruhr-Universität-Bochum; psychologischen + medizinische Fakultät

Erläuterung

u.a. Studien zu THC-Entzug, Akzeptanz v. Anticraving-Substanzen, Selbstbest. Substanzkonsum, Anschlussbehandlung n. Qualif. Alkoholentzug: outcome & ökonom. Konsequenzen, pfleger. Qualifikation & Sturzprävention (iNQUIRE), StäB-IT–digitale Tools in Prozessen der Stationsäquivalenten psych. Behandl.

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kommentar

Gemeinsam mit Hochschule Bielefeld (HSBI): dualer Ausbildungsgang (BSc/BA Pflege)

Kommentar

Generalistisch ausgelegte Ausbildung in der LWL-Akademie mit dem EUweit anerkannten Abschluss zur/zum „Pflegefachfrau/-mann"; Ausbildungsdauer: 3 Jahre; Ausbildungsbeginn jährlich am 1.08. und 1.10. möglich

Magnus Eggers

Pflegedirektor

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Tel.: 02945 -981-1004
Mail: ed.tdatsppil-kinilk-lwl@ofni

Diana Bonk

Qualitätsmanagement-Beauftragte

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Tel.: 02945 -981-5623
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Prof. Dr. med. Ronald Bottlender

Ärztlicher Direktor

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Prof. Dr. med. Ronald Bottlender

Ärztlicher Direktor

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Prof. Dr. med. Ronald Bottlender

Ärztlicher Direktor

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Am Nordbahnhof 15
59555 Lippstadt

Tel.: 02945-981-01
Fax: 02945-981-5009
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Magnus Eggers

Pflegdirektor

Am Nordbahnhof 15
59555 Lippstadt

Tel.: 02945 -981-1004
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Ottmar Köck

Kaufmännischer Direktor

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Prof. Dr. med. Ronald Bottlender

Ärztlicher Direktor

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Standortnummer: 772948000

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