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Johanniter-Tagesklinik Siegburg

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Teilstationäre Fallzahl: 236

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) 148
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2) 31
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 20
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) 9
Spezifische Persönlichkeitsstörungen - Emotional instabile Persönlichkeitsstörung - Borderline-Typ (F60.31) 8
Schizophrenie - Paranoide Schizophrenie (F20.0) k.A.
Schizoaffektive Störungen - Schizoaffektive Störung gegenwärtig depressiv (F25.1) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode (F31.3) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F31.4) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig gemischte Episode (F31.6) k.A.

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
7 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
5 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
5 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“