Schmerzklinik

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz (KV-Sprechstunde)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: - Nur auf Zuweisung von Ärzten, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. - Umfasst ambulante Schmerztherapie, Akupunktur, Chirotherapie, Nachsorge von Patienten mit implantierten Pumpen oder Neurostimulatoren, Entspannungsverfahren
Angebotene Leistung:
Schmerzambulanz (Privatsprechstunde)
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: ambulante Therapie chronischer Schmerzerkrankungen, Akupunktur, Naturheilverfahren, Chirotherapie
Angebotene Leistung:
Indikationssprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Für stationäre Schmerztherapie oder interdisziplinäre Indikationssprechstunde für neuromodulative Verfahren
Angebotene Leistung: