Kinder- und Kinderkardiologie-Ambulanz |
Ambulanzarzt/-ärztin: |
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: |
Eine ambulante Behandlung ist nur auf Überweisung eines Vertragsarztes möglich. In einigen Bereichen jedoch ist eine Überweisung eines Facharztes für Kinderheilkunde von Nöten. |
Angebotene Leistung: |
Duplexsonographie Eindimensionale Dopplersonographie Native Sonographie |