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Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 14

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Sonstige Krankheiten der Nase und der Nasennebenhöhlen - Nasenseptumdeviation (J34.2) 14
Behandlung Anzahl
Operationen an der unteren Nasenmuschel [Concha nasalis]: Konchotomie und Abtragung von hinteren Enden (5-215.1) 11
Operation am Siebbein und an der Keilbeinhöhle: Ethmoidektomie, endonasal: Ohne Darstellung der Schädelbasis Ohne Darstellung der Schädelbasis (5-222.20) 11
Submuköse Resektion und plastische Rekonstruktion des Nasenseptums: Plastische Rekonstruktion des Nasenseptums: Mit lokalen autogenen Transplantaten (Austauschplastik) Mit lokalen autogenen Transplantaten (Austauschplastik) (5-214.70) 10
(1-611.01) 6
Operationen an der unteren Nasenmuschel [Concha nasalis]: Lateralisation (5-215.4) 6
Operationen an der Kieferhöhle: Endonasal (5-221.6) 6
Diagnostische Laryngoskopie: Mikrolaryngoskopie (1-610.2) 0
Diagnostische Tracheobronchoskopie: Mit flexiblem Instrument: Ohne weitere Maßnahmen Ohne weitere Maßnahmen (1-620.00) 0
Diagnostische Ösophagoskopie: Mit flexiblem Instrument (1-630.0) 0
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Nase: Exzision an der inneren Nase, endonasal (5-212.2) 0

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
10 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
0 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
0 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“