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Kinder- und Jugendpsychiatrie

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 275
  • Teilstationäre Fallzahl: 40

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Emotionale Störungen des Kindesalters - Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters (F93.8) 122
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 45
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 29
Essstörungen - Anorexia nervosa - Anorexia nervosa restriktiver Typ (F50.00) 22
Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen - Sonstige kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92.8) 11
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) 7
Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol - Akute Intoxikation akuter Rausch (F10.0) k.A.
Schizophrenie - Paranoide Schizophrenie (F20.0) k.A.
Anhaltende wahnhafte Störungen - Sonstige anhaltende wahnhafte Störungen (F22.8) k.A.
Akute vorübergehende psychotische Störungen - Akute polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie (F23.1) k.A.
Behandlung Anzahl
(9-696.52) 462
(9-696.35) 441
(9-696.32) 412
(9-696.40) 410
(9-696.20) 398
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-656) 314
(9-696.50) 265
(9-696.36) 229
(9-696.0) 208
(9-696.39) 189

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
5 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
5 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
5 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“