Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Behandlungen nach OPS

Leistung Fallzahl OPS-Schlüssel Info
Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes 1.032 8-930
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psyc 672 8-91c.11
Komplexe Akutschmerzbehandlung 512 8-919
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherape 434 8-91c.12
430 8-831.00
Injektion und Infusion eines Medikamentes an andere periphere Nerven zur Schmerztherapie 375 8-915
331 8-98f.0
Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie 304 8-910
Subarachnoidale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie 259 8-911
206 8-713.0
Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min. 157 8-91c.23
Einfache endotracheale Intubation 127 8-701
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder p 124 8-91c.21
122 8-98h.01
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei übende oder sonstige Verfahren Zwei übende oder sonstige Verfahren 119 8-91c.00
Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung 108 8-706
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychother 100 8-91c.01
98 8-98f.10
86 8-98h.00
84 8-98h.03
72 8-98h.02
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Basisbehandlung: Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisch 64 8-91c.02
58 8-831.20
Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung: Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung: Nicht invasive häusliche Beatmung Nicht invasive häusliche Beatmung 48 8-716.10
Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation 48 8-771
46 8-98h.04
Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung: Ersteinstellung: Nicht invasive häusliche Beatmung Nicht invasive häusliche Beatmung 36 8-716.00
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei übende oder sonstige Verfahren Drei übende oder sonstige Verfahren 35 8-91c.10
34 8-98f.11
28 8-98h.05
22 8-98h.06
21 8-831.04
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck [CPAP]: Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag) Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag) 20 8-711.00
18 8-98f.20
15 8-98h.07
Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie: Ohne bildgebende Verfahren: An der Halswirbelsäule An der Halswirbelsäule 14 8-914.00
14 8-98f.21
Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren: An der Lendenwirbelsäule An der Lendenwirbelsäule 13 8-914.12
13 8-98h.08
9 8-831.24
Injektion eines Medikamentes an das sympathische Nervensystem zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren: Am lumbalen Grenzstrang Am lumbalen Grenzstrang 5 8-916.12
5 8-98f.41
Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches o 4 8-91c.22
4 8-98f.31
4 8-98h.09
Offenhalten der oberen Atemwege: Durch nasopharyngealen Tubus k.A. 8-700.1
Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung: Beendigung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung: Nicht invasive häusliche Beatmung Nicht invasive häusliche Beatmung k.A. 8-716.20
Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogenen Atemstörungen: Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie k.A. 8-717.1
k.A. 8-718.82
k.A. 8-718.83
k.A. 8-831.01
k.A. 8-831.02
Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie: Ohne bildgebende Verfahren: An der Lendenwirbelsäule An der Lendenwirbelsäule k.A. 8-914.02
Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren: An der Halswirbelsäule An der Halswirbelsäule k.A. 8-914.10
Injektion eines Medikamentes an das sympathische Nervensystem zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren: An den prävertebralen Ganglien (Plexus coeliacus, Plexus hypogastricus) An den prävertebralen Ganglien (Plexus coeliacus, Plexus hypogastricus) k.A. 8-916.13
Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie: Ohne bildgebende Verfahren: An den Gelenken der Lendenwirbelsäule An den Gelenken der Lendenwirbelsäule k.A. 8-917.03
Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie: Mit bildgebenden Verfahren: An den Gelenken der Lendenwirbelsäule An den Gelenken der Lendenwirbelsäule k.A. 8-917.13
k.A. 8-98f.30
k.A. 8-98f.40
k.A. 8-98f.51
k.A. 8-98f.60
k.A. 8-98h.0b