| Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
| Anzahl (gesamt) |
1,00 |
Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig.
|
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
1,00 |
Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig.
|
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig.
|
| Personal in der ambulanten Versorgung |
0,00 |
Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig.
|
| Personal in der stationären Versorgung |
1,00 |
Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig.
|
| Fall je Anzahl |
142,00
| |