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Psychiatrische Tagesklinik

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Teilstationäre Fallzahl: 111

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2) 26
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) 25
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 24
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 7
Spezifische Persönlichkeitsstörungen - Emotional instabile Persönlichkeitsstörung - Borderline-Typ (F60.31) 7
Tief greifende Entwicklungsstörungen - Asperger-Syndrom (F84.5) 4
Schizophrenie - Paranoide Schizophrenie (F20.0) k.A.
Anhaltende wahnhafte Störungen - Wahnhafte Störung (F22.0) k.A.
Schizoaffektive Störungen - Gemischte schizoaffektive Störung (F25.2) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode (F31.3) k.A.
Behandlung Anzahl
(9-649.20) 98
(9-649.40) 86
(9-649.31) 47
(9-649.11) 44
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-607) 41
(9-649.50) 40
(9-649.41) 34
(9-649.21) 21
(9-649.10) 19
(9-649.51) 17

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
3 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
3 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
3 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“