default image

Allgemeine Psychiatrie

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 368

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) 96
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 58
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Anpassungsstörungen (F43.2) 38
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2) 34
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 30
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) 17
Andere Angststörungen - Panikstörung episodisch paroxysmale Angst (F41.0) 16
Andere Angststörungen - Angst und depressive Störung gemischt (F41.2) 12
Depressive Episode - Sonstige depressive Episoden (F32.8) 8
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F31.4) 4
Behandlung Anzahl
(9-649.50) 588
(9-649.11) 540
(9-649.10) 509
(9-649.40) 494
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-607) 348
(9-649.12) 319
(9-649.51) 314
(9-649.33) 283
(9-649.13) 276
(9-649.41) 264

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
3 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
3 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
3 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“