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Fachklinik für Junges Leben stationärer Bereich

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 578

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Emotionale Störungen des Kindesalters - Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters (F93.8) 200
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 174
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) 56
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 53
Hyperkinetische Störungen - Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F90.1) 28
Phobische Störungen - Soziale Phobien (F40.1) 19
Spezifische Persönlichkeitsstörungen - Emotional instabile Persönlichkeitsstörung - Borderline-Typ (F60.31) 18
Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen - Sonstige kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92.8) 16
Schizophrenie - Paranoide Schizophrenie (F20.0) 14
Behandlung Anzahl
(9-696.41) 1.136
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-656) 609
(9-696.20) 501
(9-696.52) 479
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-672) 474
(9-696.10) 454
(9-696.55) 298
(9-696.32) 281
(9-696.12) 246
(9-696.51) 211

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
14 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
10 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
10 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“
Tätigkeit Erläuterung
Studierendenausbildung (Famulatur / Praktisches Jahr)
Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten
Teilnahme an multizentrischen Phase-I/II-Studien
Nr. Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar
HB02 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin