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Sankt Vincentius Krankenhaus

Sankt Vincentius Krankenhaus
Sankt Vincentius Krankenhaus

Holzstraße 4a
67346 Speyer

Tel.: 06232-133-0
Fax: 06232-133-218
Mail: ed.reyeps-suitnecniv@gnutlawrev

  • Anzahl Betten: 256
  • Anzahl der Fachabteilungen: 9
  • Vollstationäre Fallzahl: 7.371
  • Ambulante Fallzahl: 12.604
  • Krankenhausträger: Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern
  • Art des Trägers: freigemeinnützig
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Erbrachte Menge 31
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 31
Leistungsmenge Prognosejahr: 51
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Nr. Erläuterung
CQ28 Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (QS-RL Liposuktion)
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
54 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
35 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
27 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Maßnahmen
    • Prävention
      • Hinweis zur Maßnahme

        Bei Einstellung und alle drei Jahre Pflichtfortbildung zum Präventionskonzept der Krankenhaus-Stiftung durch die Präventionsbeauftragten; Fortbildungen zum Verhalten bei Verdacht auf Kindewohlgefährdung bei z.B. verletzten Kindern/Jugendlichen

Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

Antibiotikaleitlinie

05.08.2019

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • z.B. Therapie-Pläne für Chemotherapien; in Kooperation mit der Zentralapotheke Stadtklinik Frankenthal
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Chefarzt der Klinik für Urologie Prof. Dr. Gerald Haupt: Universität zu Köln, Lehrangebote Urologie

Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Schule staatlich anerkannt, Grundlage: Ergotherapeutengesetz

Kommentar

Kooperation mit dem Bildungszentrum am Marienhaus Klinikum Hetzelstift in Neustadt/ Weinstraße, Gesamtverantwortung: Pflegedirektion

Kommentar

Schule staatlich anerkannt, Grundlage: Physiotherapeuten- und Masseurgesetz. Begleitendes Studium mgl. Abschluss: Bachelor of Science Physiotherapie (B.Sc.)

Kommentar

Schule staatlich anerkannt, Grundlage: Pflegeberufegesetz. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist zugelassen nach der "Akkredizierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV, SGB III).

Genovefa Rode

Patientenfürsprecherin

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Tel.: 06232 -133-0
Mail: ed.reyeps-suitnecniv@gnutlawrev

Monika Heidenmann

Pflegedirektorin / QM-Koordinatorin

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Tel.: 06232 -133-271
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Bernhard Fischer

Verwaltungsdirektor

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Klaus Diebold

Verwaltungsdirektor

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Monika Heidenmann

Pflegedirektorin/ QM-Koordinatorin

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Dr. med. Cornelia Leszinski

Ärztliche Direktorin

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Dr. med. Oliver Niederer

Ärztlicher Direktor

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Dr. med. Cornelia Leszinski

Ärztliche Direktorin

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Tel.: 06232 -133-370
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Dr. med. Oliver Niederer

Ärztlicher Direktor

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Udo Schantz

Schwerbehindertensprecher

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Monika Heidenmann

Pflegedirektorin / QM-Koordinatorin

Holzstraße 4a
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Bernhard Fischer

Verwaltungsdirektor (bis 30.09.2021)

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Klaus Diebold

Verwaltungsdirektor (ab 01.10.2021)

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Oliver Heath

Leitender Verwaltungsdirektor

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Dr. med. Cornelia Leszinski

Ärztliche Direktorin (seit 01.02.2020)

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IK: 260730310

Standortnummer: 772863000

Alte Standortnummer: 772863000