Spezialambulanz Multiple Sklerose | |
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Ambulanzarzt/-ärztin: | Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (AM06) |
Kommentar: | Die Ambulanz ist seit 2013 wiederholt erfolgreich von der Deutschen Multiple Sklerose-Gesellschaft (DMSG) rezertifiziert und ist damit eines von nur vier anerkannten "regionales MS-Behandlungszentrum" in Sachsen. Eine Überweisung ist durch jeden niedergelassenen Haus- oder Facharzt möglich. |