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Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren

Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren
Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341-72-0
Mail: ed.neruebfuak-hkb@ofni ed.neruebfuak-hkb@ofni ed.neruebfuak-hkb@ofni

  • Anzahl Betten: 202
  • Anzahl der Fachabteilungen: 1
  • Vollstationäre Fallzahl: 2.578
  • Teilstationäre Fallzahl: 620
  • Ambulante Fallzahl: 57.117
  • Krankenhausträger: Bezirkskliniken Schwaben
  • Art des Trägers: öffentlich
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 114,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 138,47 %
Pflegefachpersonen ja 108,71 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 132,09 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 100 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 161,8 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 107,5 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 135
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 150
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 90

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 120,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 154,79 %
Pflegefachpersonen ja 114,65 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 141,84 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 100 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 167,75 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 102,68 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 135
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 145
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 81

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 123,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 143,35 %
Pflegefachpersonen ja 119,13 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 147,93 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 95 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 215,66 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 107,57 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 135
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 146
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 85

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 124,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 154,01 %
Pflegefachpersonen ja 120,62 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 135,7 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 95 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 183,45 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 114,47 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 135
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 147
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 90
Anzahl Gruppe
23 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
5 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
5 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Nein
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Erläuterung

Lehrauftrag PD Dr. A. Putzhammer an der Uni Regensburg

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Thomas Blab

Patientenfürsprecher

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1901
Mail: ed.neruebfuak-hkb@balb.samoht

Anne Biernat

Qualitätsmanagement-Beauftragte

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1332
Mail: ed.neruebfuak-hkb@tanreib.enna

Anne Biernat

Qualitätsmanagement-Beauftragte

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1332
Mail: ed.neruebfuak-hkb@tanreib.enna

PD Dr. Albert Putzhammer

Ärztlicher Direktor BKH Kaufbeuren, Leitung Arzneimittelkommision

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1103
Mail: ed.neruebfuak-hkb@remmahztup.trebla

Claus Thoma

Regionalleiter Süd

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1003
Mail: ed.neruebfuak-hkb@amoht.sualc

Andreas Gebler

Pflegedirektor

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1201
Mail: ed.neruebfuak-hkb@relbeg.saerdna

Claus Thoma

Regionalleiter Süd

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1003
Mail: ed.neruebfuak-hkb@amoht.sualc

PD Dr. Albert Putzhammer

Leitender Ärztlicher Direktor

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1103
Mail: ed.neruebfuak-hkb@remmahztup.trebla

PD Dr. Albert Putzhammer

Leitender Ärztlicher Direktor

Kemnater Straße 16
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341 -72-1103
Mail: ed.neruebfuak-hkb@remmahztup.trebla

IK: 260970162

Standortnummer: 772201000