Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Schmerzambulanz für schwerst chronisch Schmerzkranke (über 2.000 ambulante Patienten)
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen