Passend dazu:
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 758,96 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 758,96 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 151,73 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 607,23 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,00 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 371,85 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 371,85 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 65,99 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 305,86 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,00 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 10,24 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 10,24 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 1,12 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 9,12 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 8,54 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 8,54 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,81 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 7,73 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |