Strukturiertes Beschwerdemanagement wurde eingeführt: ja |
Jede Anregung, Lob oder Beschwerde wird in einer Datenbank erfasst und an den betreffenden Bereich zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach erfolgter interner Klärung erhält jeder Beschwerdeführer eine Rückmeldung. Die Beschwerden werden zentral strukturiert ausgewertet und der Geschäftsführung vorgestellt, um daraus Verbesserungsmaßnahmen entwickeln zu können. |
Schriftliches Konzept existiert: ja |
Das Verfahren ist verbindlich beschrieben und im Intranet hinterlegt. Es finden regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter aller Berufsgruppen statt. |
Umgang mit mündlichen Beschwerden ist geregelt: ja |
Alle mündlichen Beschwerden werden in Schriftform gebracht und an die Fachabteilungen/Bereiche weitergeleitet. Das weitere Vorgehen ist gleich wie bei schriftlichen Beschwerden. |
Umgang mit schriftlichen Beschwerden ist geregelt: ja |
Mit den betroffenen Bereichen werden die Beschwerden individuell und sorgfältig geklärt. Nach Vorliegen der Stellungnahme aus der Fachabteilung/Bereich findet bei Bedarf ein Gespräch mit dem Beschwerdeführer statt. |
Zeitziele für die Rückmeldung sind definiert: ja |
Jede Beschwerde wird zeitnah bearbeitet. |
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Beim Beschwerdemanagement gibt es benannte Ansprechpartner, die den kompletten Prozess bearbeiten und koordinieren. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind klar definiert.
Christoph Rieß
Geschäftsführer
Tel.:
0791
-753-5001
Fax: 0791-753-9995001
Mail:
ed.oenokaid@sseir.hpotsirhc
Andrea Laun-Tempel
Assistentin des Geschäftsführers
Tel.:
0791
-753-5001
Fax: 0791-753-9995001
Mail:
ed.oenokaid@lepmet-nual.aerdna
Team aus mehreren Patientenfürsprechern
Team Patientenfürsprecher
übergreifend
Tel.:
0791
-753-4414
Fax: 0791-753-9994414
Mail:
ed.oenokaid@ikztosiw-gnuj.enitsirhc
Anonyme Eingabemöglichkeiten existieren: ja Webseite des Kontaktformulars |
Patient/innen-Befragungen wurden durchgeführt: ja Die Patientenbefragung wird jährlich für einen dreimonatigen Zeitraum durchgeführt. |
Einweiserbefragungen wurden durchgeführt: ja Die Zufriedenheit der zuweisenden Ärzte wird alle drei Jahre erhoben. |