Ambulanz für Diagnostische und Interventionelle Radiologie | |
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Ambulanzarzt/-ärztin: | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04) |
Kommentar: | auf Überweisung der ermächtigten Ärzte oder auf Überweisung bestimmter Arztgruppen sowie Privatpatienten |
Angebotene Leistung: |