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Tagesklinik Netphen

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Teilstationäre Fallzahl: 279

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) 182
Depressive Episode - Mittelgradige depressive Episode (F32.1) 60
Rezidivierende depressive Störung - Rezidivierende depressive Störung gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2) 9
Depressive Episode - Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) 7
Schizoaffektive Störungen - Schizoaffektive Störung gegenwärtig depressiv (F25.1) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode (F31.3) k.A.
Bipolare affektive Störung - Bipolare affektive Störung gegenwärtig gemischte Episode (F31.6) k.A.
Bipolare affektive Störung - Sonstige bipolare affektive Störungen (F31.8) k.A.
Depressive Episode - Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen (F32.3) k.A.
Depressive Episode - Depressive Episode nicht näher bezeichnet (F32.9) k.A.
Behandlung Anzahl
(9-649.31) 918
(9-649.50) 390
(9-649.11) 379
(9-649.40) 352
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-607) 286
(9-649.30) 212
(9-649.10) 202
(9-649.20) 148
(9-649.32) 101
(9-649.51) 90

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
2 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
2 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
1 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“