Passend dazu:
Möglichkeit für stationäre und teilstationäre Patienten zum externen Schulversuch als Gastschüler*in in den ortsansässigen bzw. ortsnahen Schulen zur Belastungserprobung.
Krankenhausunterricht nach §69 Abs. 1 NSchG für stationäre und teilstationäre Patientinnen und Patienten.
Vor regulären stationären bzw. teilstationären Aufnahmen findet obligatorisch ein Vorgespräch mit ausführlichen Informationen und entsprechender Aufklärung sowie zur Zielklärung statt. Am Ende von diesem können die Patienten, bzw. die Sorgeberechtigten über die Aufnahme zur Behandlung entscheiden.
Berücksichtigung von kultur- beziehungsweise religionsspezifischen Ernährungsweisen. Diät bei Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten.