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Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH

Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH

Enser Str. 19
34497 Korbach

Tel.: 05631-569-0
Fax: 05631-569-500
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@ofni

  • Anzahl Betten: 249
  • Anzahl der Fachabteilungen: 7
  • Vollstationäre Fallzahl: 11.010
  • Ambulante Fallzahl: 17.153
  • Krankenhausträger: Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
Brustkrebs

Wir führen die operative und medikamentöse Therapie bei Patientinnen mit Krebserkrankungen der Brust als Kooperationskrankenhaus des Brustzentrums Regio durch. Im Klinikverbund finden regelmäßig mit den Mitgliedskrankenhäusern interdisziplinäre fachärztliche Fallbesprechungen in der Universitätsfrauenklinik Marburg statt. In diesem Rahmen wird für jede Patientin nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ein individuelles Therapieschema erstellt.

Erbrachte Menge 74
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 74
Leistungsmenge Prognosejahr: 73
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
47 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
47 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
47 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Maßnahmen
    • Prävention
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Für den theoretischen Unterricht durch Lehrer für Pflegeberufe, Ärzten, Psychologen und Pflegekräfte steht ein Demonstrationsraum, eine gut sortierte Bibliothek zur Verfügung. Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in den Fachabteilungen, aber auch in anderen Kliniken und amb. Einrichtungen.

Kommentar

Wir bilden in Kooperation mit einer großen OTA-Schule aus.

Kommentar

Walter Meier

Patientenfürsprecher

Enser Str. 19
34497 Korbach

Tel.: 05631 -569-217
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@ofni

Dipl. Pflegewirt (FH) Michael Ricken

Beschwerdemanagement

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34497 Korbach

Tel.: 05631 -569-374
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@nekcir.m

Dipl. -Pflegewirt (FH) Michael Ricken

Stabstelle Qualitäts-, Prozessmanagement

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Tel.: 05631 -569-374
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@nekcir.m

Dr. med. Arved-Winfried Schneider

Ärztlicher Leiter, Chefarzt Medizinische Klinik

Enser Str. 19
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Tel.: 05631 -569-156
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@erenni

Andreas Nerowski

Pflegedirektor

Enser Str. 19
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Tel.: 05631 -569-0
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@MQ

Enser Str. 19
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Tel.: 05631-569-0
Fax: 05631-569-500
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Andreas Nerowski

Pflegedirektor

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Mail: ed.hcabrok-suahneknark@iksworen.a

Sassan Pur Khassalian

Geschäftsführung

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Tel.: 05631 -569-101
Mail: ed.hcabrok-suahneknark@ofni

Sassan Pur Khassalian

Geschäftsführer

Enser Str. 19
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Tel.: 05631 -569-101
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Dr. med. Arved-Winfried Schneider

Ärztlicher Direktor / Ärztlicher Leiter/ Chefarzt Medizinische Klinik

Enser Str. 19
34497 Korbach

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IK: 260620670

Standortnummer: 772662000

Alte Standortnummer: 772662000