Pflegepersonalregelung
Wie gut werden die Regelungen zum Pflegepersonal erfüllt? Hier finden Sie Informationen zur Pflegepersonalregelung als Pflegepersonalbemessungsinstrument und zu Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) gemäß Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV).
Bezeichnung |
Wert |
Pflegesensitiver Bereich |
Intensivmedizin |
Station |
eine neurologische Intensivstation |
Schicht |
Nachtschicht |
Monatsbezogener Erfüllungsgrad |
75,00 % |
Ausnahmetatbestände |
9 |
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V). |
Bezeichnung |
Wert |
Pflegesensitiver Bereich |
Intensivmedizin |
Station |
eine neurologische Intensivstation |
Schicht |
Tagschicht |
Monatsbezogener Erfüllungsgrad |
83,00 % |
Ausnahmetatbestände |
12 |
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V). |
Bezeichnung |
Wert |
Pflegesensitiver Bereich |
Intensivmedizin |
Station |
eine neurologische Intensivstation |
Schicht |
Nachtschicht |
Schichtbezogener Erfüllungsgrad |
73,00 % |
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140aSGB V). |
Bezeichnung |
Wert |
Pflegesensitiver Bereich |
Intensivmedizin |
Station |
eine neurologische Intensivstation |
Schicht |
Tagschicht |
Schichtbezogener Erfüllungsgrad |
67,00 % |
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V). |