| Allgemeinmedizin (AQ63) |
| Akupunktur (ZF02) |
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Neurologie (AQ42)
volle Weiterbildungsbefugnis (48 Monate) |
| Intensivmedizin (ZF15) |
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Schlafmedizin (ZF39)
Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin. Hierfür ist eine 18-monatige Weiterbildungszeit im Schlaflabor notwendig. Sechs Monate davon können während der Weiterbildungszeit zum Facharzt für Neurologie angerechnet werden. |