Klinik für Neurologie

Ärztliche Fachexpertise

Allgemeinmedizin (AQ63)
Akupunktur (ZF02)
Neurologie (AQ42)

volle Weiterbildungsbefugnis (48 Monate)

Intensivmedizin (ZF15)
Schlafmedizin (ZF39)

Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin. Hierfür ist eine 18-monatige Weiterbildungszeit im Schlaflabor notwendig. Sechs Monate davon können während der Weiterbildungszeit zum Facharzt für Neurologie angerechnet werden.