Klinik für Neurologie

Ärztliche Fachexpertise

Allgemeinmedizin (AQ63)
Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie (AQ52)
Psychotherapie (ZF73)
Haut- und Geschlechtskrankheiten (AQ20)
Neurologie (AQ42)

volle Weiterbildungsbefugnis (48 Monate)

Intensivmedizin (ZF15)
Rehabilitationswesen (ZF37)
Schlafmedizin (ZF39)

Weiterbildungsbefugnis für die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin. Hierfür ist eine 18-monatige Weiterbildungszeit im Schlaflabor notwendig. Sechs Monate davon können während der Weiterbildungszeit zum Facharzt für Neurologie angerechnet werden.