| Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
| Anzahl (gesamt) |
21,30 |
|
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
21,30 |
|
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
|
| Personal in der ambulanten Versorgung |
5,72 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat.Versorgung zuzurechnen.
|
| Personal in der stationären Versorgung |
15,58 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat. Versorgung zuzurechnen.
|
| Fall je Anzahl |
89,02
| |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
|