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Asklepios Fachklinikum Wiesen

Asklepios Fachklinikum Wiesen
Asklepios Fachklinikum Wiesen
  • Anzahl Betten: 176
  • Anzahl der Fachabteilungen: 1
  • Vollstationäre Fallzahl: 1.428
  • Teilstationäre Fallzahl: 171
  • Ambulante Fallzahl: 2.710
  • Fallzahl der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB): 18
  • Krankenhausträger: Fachklinikum Wiesen GmbH
  • Art des Trägers: privat
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 107,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 104,36 %
Pflegefachpersonen ja 105,81 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 147,89 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 104,58 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 149,49 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 98,73 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 97
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 100
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 100,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 95,56 %
Pflegefachpersonen ja 99,04 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 125,61 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 95,01 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 135,68 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 96,94 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 113
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 114
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 101,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 96,04 %
Pflegefachpersonen ja 97,76 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 193,25 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 92,43 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 99,66 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 91,3 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 113
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 118
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 92

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 103,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 106,33 %
Pflegefachpersonen ja 95,9 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 195,7 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 90,48 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 139,15 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 116,77 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 113
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 108
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 88
Anzahl Gruppe
12 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
10 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
10 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Nutzung eines Arzneimittelinteraktionsprogrammes
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kristin Krowicki-Nitsche

Patientenfürsprecherin

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 0375 -440221058-
Mail: moc.loa@sfp_ikciwork

Deike Schneider

Qualitätsmanagementbeauftragte

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-802
Mail: moc.soipelksa@redienhcs.ied

Deike Schneider

Qualitätsmanagementbeauftragte; •Information und Beratung der Geschäftsführung und Krankenhausleitung •Information aller Mitarbeiter des Klinikum •Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen •Erstellung des QM- Zielplanes; inklusive regelmäßige Kontrolle und Anpassung

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-802
Mail: moc.soipelksa@redienhcs.ied

Deike Schneider

PDL/ QMB

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-802
Mail: moc.soipelksa@redienhcs.ied

Deike Schneider

Pflegedienstleitung

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-802
Mail: moc.soipelksa@redienhcs.ied

Ringo Schauer

Geschäftsführer

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-0
Mail: moc.soipelksa@reuahcs.r

Ringo Schauer

Geschäftsführer

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-0
Mail: moc.soipelksa@reuahcs.r

Ungureanu Daniela

Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Kirchberger Straße 2
08134 Wildenfels

Tel.: 037603 -54-810
Mail: moc.soipelksa@unaerugnu.d

IK: 261401370

Standortnummer: 772618000