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LWL-Klinik Hemer – Hans-Prinzhorn-Klinik

LWL-Klinik Hemer – Hans-Prinzhorn-Klinik
LWL-Klinik Hemer – Hans-Prinzhorn-Klinik
  • Anzahl Betten: 344
  • Anzahl der Fachabteilungen: 1
  • Vollstationäre Fallzahl: 3.756
  • Ambulante Fallzahl: 3.718
  • Krankenhausträger: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Art des Trägers: öffentlich
  • Akademisches Lehrkrankenhaus
      • Lehrkrankenhaus der UMCH (Universitätsmedizin Neumarkt a.M. Campus Hamburg)
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 95,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 79,45 %
Pflegefachpersonen ja 99,63 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen nein 90,99 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 91,62 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 120,08 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 90,35 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 254
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 188
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 0

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 102,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 79,83 %
Pflegefachpersonen ja 106,61 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 106,83 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 105,11 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 111,16 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 106,9 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 254
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 185
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 0

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 102,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 91,25 %
Pflegefachpersonen ja 105,99 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 112,58 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 91,95 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 115,76 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 96,08 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 254
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 184
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 0

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 107,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 95,06 %
Pflegefachpersonen ja 110,41 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 144,86 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 90,19 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 110,02 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 93,46 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 254
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 189
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 3
Anzahl Gruppe
11 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
11 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
11 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Keine Versorgung für Kinder und Jugendliche
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Erläuterung

Erläuterung

Es geht um den Nachweis von erwünschten Wirkungen und von Nebenwirkungen eines Medikaments.

Erläuterung

Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Heiko Winnemöller

Beschwerdekommission

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 0251 -591-6806
Mail: ed.vp-noissimmokedrewhcseb@ztisrov

Eda Kara

Beauftragte für Qualitätsmanagement

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-8186
Mail: gro.lwl@arak.ade

Eda Kara

Beauftragte für Qualitätsmanagement

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-8186
Mail: gro.lwl@arak.ade

Dr. Patrick Debbelt

ÄD

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-9275
Mail: gro.lwl@tlebbed.kcirtap

Stefanie Corrent

Vertrauensperson für Menschen mit Beeinträchtigungen

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 0231 -861-9659
Mail: gro.lwl@tnerroc.einafets

Kai Schröder

Pflegedirektor

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-9235
Mail: gro.lwl@redeorhcs.iak

Prof. Dr. Jens Bothe

Kaufmännischer Direktor

Frönsberger Straße 71
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Tel.: 02372 -861-9225
Mail: gro.lwl@ehtob.snej

Prof. Dr. Jens Bothe

Kaufmännischer Direktor

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-9225
Mail: gro.lwl@ehtob.snej

Dr. Patrick Debbelt

Ärztlicher Direktor

Frönsberger Straße 71
58675 Hemer

Tel.: 02372 -861-9275
Mail: gro.lwl@tlebbed.kcirtap

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Standortnummer: 772502000